Sachverständigenbüro Dr. Bitter
Gutachten für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
Herzlich willkommen beim Sachverständigenbüro Dr. Bitter
Als unabhängige Sachverständige stehen wir Ihnen zu den Themen Heizungs-, Sanitär- sowie Klima- und Lüftungstechnik mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite.
Unser Experten-Team, das sich aus vier Sachverständigen zusammensetzt, unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen: Dr. Ing. Frank Bitter, Dipl.-Ing. Gerhard Weinmann, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Elsäßer und Dipl.-Ing. (BA) Thomas Haase sind mit Ihrer Fachkompetenz und ihrem umfassenden Wissen für Sie und Ihre Fragen da.
Zu unseren Kunden zählen unter anderem
- Gerichte
- Kommunen
- Städtische Hochbauämter
- Wohnbaugesellschaften
- Unternehmen
- Versicherungsgesellschaften
- Privatpersonen
Unsere Leistungen
Unabhängig, kompetent und interdisziplinär
Wir bearbeiten für Sie folgende Aufgabenstellungen:
Sachverständigengutachten
Gutachten dienen unter anderem der Beweissicherung von Mängeln, der Feststellung von Schadensursachen, der Lösung von technischen Problem sowie als Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Gutachten zur Lüftung und Entrauchung von Tiefgaragen nach GaVO
In Deutschland bilden die rechtliche Grundlage für geschlossene Mittel- und Großgaragen die Anforderungen der Garagenverordnungen der Länder (GaVO). Diese Verordnungen schreiben in der Regel eine Zwangsbelüftung durch maschinelle Abluftanlagen vor.
Baurechtliche Prüfungen
Dank lüftungstechnischer Anlagen kann eine hohe Luftqualität und ein gutes Raumklima gewährleistet werden. Sie sorgen für die erforderlichen Bedingungen für Anlagen und Maschinen.
Hygieneinspektionen von Lüftungsanlagen nach VDI 6022
Die meisten modernen Bürogebäude und Hotels sowie auch immer mehr Produktionsbetriebe und Labors verfügen heute über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen).
Energetische Inspektionen von Klimaanlagen
Nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen an in Gebäuden eingebaute Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung > 12 kW energetische Inspektionen durchgeführt werden. Die Durchführung dieser Inspektion muss vom Betreiber des Gebäudes veranlasst werden.